 |
|
Impressum
Verantwortlich iSd §5 Telemediengesetz (TMG)
Hirschler Oberflächentechnik GmbH
Surenkamp 6
21224 Rosengarten
Telefon: +49 (0) 4108 41 41 0 - 0
Telefax: +49 (0) 4108 41 41 0 - 10
service@hirschler-schleiftechnik.de
Registergericht
Amtsgericht Tostedt
HRB: 201607
Geschäftsführer: Heiko Wolf
Ust.-IdNr.: DE262647956
St.-Nr.: 15 / 200 / 01484
Geschäfts- Liefer- und Zahlungsbedingungen
I. Allgemeines
Für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen und
zwar auch dann, wenn der Besteller in seinem Bestellschein andere Bedingungen vorschreibt. Abweichungen
sind nur gültig, wenn wir uns schriftlich damit einverstanden erklärt haben.
Die mit dem Angebot übersandten Unterlagen wie Zeichnungen, Gewichts-, Kraftverbrauchs- und Leistungs-
Angaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
werden. An diesen Unterlagen behalten wir uns Eigentum und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten
nicht zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages zurückzusenden.
Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung
getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit
zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung
einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Käufer im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
II. Auftragsannahme und Vertragsschluss
Aufträge sind erst dann für uns im Rahmen dieser Bedingungen bindend, wenn sie von uns bestätigt
worden sind. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen ausschließlich diese Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen zugrunde; sie gelten durch Auftragserteilung und Annahme der Lieferung
als anerkannt.
Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach
Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der
Ware an den Kunden erklärt werden.
III. Versendung und Gefahrübergang
Bei Unternehmern geht die Gefahr, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, mit der Übergabe
der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Betriebes
oder Lagers, auf den Käufer über. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu
vertreten haben, erfolgt der Gefahrübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft. Lagerkosten
nach Gefahrübergang trägt der Käufer. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen
Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf
erst mit der übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer
im Verzug der Annahme ist.
Versandart und Verpackung unterstehen unserem Ermessen. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis
berechnet und außer Bahnkisten nicht zurückgenommen.
Die Versicherung der Sendung gegen Transportschäden und andere Risiken erfolgt nur auf ausdrücklichen
Wunsch auf Kosten des Käufers.
IV. Preise
Unsere Preise gelten für den in unseren Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang.
Sie verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart ist, in Euro ab Rosengarten-Emsen
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Lieferungen werden zu den am Versandtag gültigen Preisen berechnet. Verzögert sich die
Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so kommen die am Tage der tatsächlichen
Lieferung gültigen Preise zur Anwendung.
V. Zahlungsbedingungen
a) Rechnungen mit einer Rechnungssumme bis zu Euro 10.000,- (incl. gesetzl. MwSt.) sind innerhalb
von 30 Tagen nach Rechnungserteilung ohne jeden Abzug oder innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto
zu bezahlen. b) Für die Lieferungen mit einem Rechnungswert von über Euro 10.000,- gelten ausschließlich
die folgenden Bedingungen: 1/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung beim
Besteller 1/3 bei Versandbereitschaftsanzeige 1/3 30 Tage nach Lieferung netto ohne Abzug von
Skonto. c) Lieferzeitzusagen gelten ab Eingang der 1. Drittelzahlung. d) Rechnungen für Reparaturen
und Montagen sind sofort nach Eingang ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.e) Lieferungen in das
Ausland erfolgen gegen Akkreditiv oder nach besonderer Vereinbarung.
Im Falle des Verzuges des Käufers können wir Zinsen in banküblicher Höhe plus Überziehungssatz
verlangen.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers ist nur
zulässig, wenn diese von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener
Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten und/oder nach
dem jeweiligen Abschluss Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die
Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Ferner sind wir in einem solchen Falle berechtigt, noch
ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und falls
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht erfolgen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrage
zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Für Zahlung durch Wechsel gilt: a) Die Annahme von Wechseln bleibt uns vorbehalten; Wechsel
werden in jedem Falle nur erfüllungshalber hereingenommen. b) Skontoabzüge sind ausgeschlossen.
c) Wechselspesen trägt der Käufer. d) Gutschriften erfolgen vorbehaltlich des Eingangs mit
Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
VI. Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises vor; bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der
Ware vor, bis der Käufer die gesamten, auch die künftig erst entstehenden, Verbindlichkeiten - gleich
aus welchem Rechtsgrunde - aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat. Bei Hereinnahme von
Wechseln oder Schecks im Scheck-Wechsel-Verfahren geht das Eigentum an den von uns gelieferten
Waren frühestens in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, wenn wir endgültig über den Scheck- oder
Wechselbetrag verfügen können und unsere Haftung aus dem Wechsel nicht mehr besteht.
a) Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller i. S. des § 950 BGB, ohne uns zu
verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware i. S. des Absatzes 1. b) Bei Verarbeitung,
Verbindung, Vermischung und/oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den
Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
zum Wert der anderen Verwendeten Waren. c) Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung,
Verbindung, Vermischung und/oder Vermengung, so überträgt uns der Käufer bereits jetzt die ihm
zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Waren. Er verwahrt sie unentgeltlich für uns. d)
Für die unter b) und c) entstehenden Miteigentumsanteile finden die für Vorbehaltsware geltenden
Bestimmungen dieses Abschnittes entsprechende Anwendung
Der Käufer ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, die Vorbehaltsware
weiter zu veräußern. Im Einzelnen gilt Folgendes: a) Wird der Verkaufspreis den Abnehmern
gestundet, hat der Käufer sich gegenüber den Abnehmern das Eigentum an der veräußerten Ware
zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der
Vorbehaltsware vorbehalten haben. Ohne diesen Vorbehalt ist der Käufer zur Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware nicht ermächtigt. b) Der Käufer tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf
gegen seinen Abnehmer zustehenden Forderungen zur Sicherung an uns ab. Sie dienen in demselben
Umfange zur Sicherung unserer Forderungen wie die Vorbehaltsware. Der Käufer ist zu einer
Weiterveräußerung oder einer sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware nur dann berechtigt und
ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderungen daraus auf uns übergehen. c) Wird die
Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, so
gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Wertes der jeweilig
veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile
gem. Abs. 2 b) haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieses Miteigentumsanteils.d) Der
Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt.
Wir dürfen von diesem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
aus der Geschäftsverbindung mit uns nachkommt.
Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheit die gesicherten Forderungen insgesamt um
mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach
unserer Wahl verpflichtet.
Der Käufer hat uns auf unser Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware
und über die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen zu erteilen.
Sollte der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Landes, in welchem sich die Vorbehaltsware
befindet, nicht rechtswirksam sein, so gilt statt seiner die dem nach dem Recht dieses Landes am
nächsten kommende Sicherheit als vereinbart.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten
erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Der Kunde ist verplichtet, uns einen Zugriff auf die Ware, etwa im Falle der Pfändung, sowie etwaige
Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der
Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug
oder Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 7 und 8 dieser Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten
und die Ware herauszuverlangen.
VII. Gewährleistung
Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 8 Werktagen ab Empfang
der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die
volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst,
für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Bei
gebrauchten Gütern trifft auch einen Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache
zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges.
Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die
Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die
Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich
ist und die andere Art der gewählten Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher
bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Verbraucher
können stattdessen auch Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen verlangen.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht
dem Kunden jedoch ein Rücktrittsrecht nicht zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung
Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz
beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt
nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen und unterliegender Wahl des Lieferers
auszubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb gesetzlicher Gewährleistungsfrist oder
entsprechend schriftlicher Vereinbarung seit Inbetriebnahme infolge eines vor dem Gefahrenübergang
liegenden Umstandes - insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, Materialmängeln oder mangelhafter
Ausführung - als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen.
Die Feststellung solcher Mängel ist dem Lieferer unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile
werden Eigentum des Lieferers. Verzögern sich der Versand, die Aufstellung oder die Inbetriebnahme
ohne Verschulden des Lieferers, so erlischt die Haftung bei Unternehmern spätestens 12 Monate,
bei Verbrauchern 24 Monate nach Gefahrübergang.
Zur Vornahme aller uns erforderlich erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der
Käufer uns hinreichend Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls sind wir von der Mängelhaftung
befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig
großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung
des Mangels im Verzuge sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen oder durch
Dritte beseitigen zu lassen und Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
Für Austauschteile ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung
des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers
stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
VIII. Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art
der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch
bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten
nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus
Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körperund
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Schadenersatzansprüche des
Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht,
wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
X. Schlussvorschriften
Erfüllungsort ist Rosengarten-Emsen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Käufer,
auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist AG Tostedt. Dies gilt insbesondere, wenn der Käufer keinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seine Niederlassung ins Ausland verlegt
oder seine Niederlassung im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Die Beziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen vom 17.07.1973
gelten nicht. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser LIeferungs- und Zahlungsbedingungen
oder des Liefervertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die Vertragspartner sind in diesem Fall verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren,
die dem der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
|